KIT · Koordinationskommission für Informationstechnik
§ 3 KITZusammensetzung der Kommission
I. Allgemeine Bestimmungen römisch eins. Allgemeine Bestimmungen
In der Kommission sind alle Bundesministerien unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport mit jeweils einem Mitglied und für den Fall der Verhinderung mit einem Ersatzmitglied vertreten.