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BStMG · Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

§ 16a BStMG

Datenverarbeitung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ist berechtigt, die zur Mauteinhebung, zur Mautaufsicht und zur Verfolgung von Mautprellerei erforderlichen personenbezogenen Daten automationsunterstützt zu verarbeiten.

(2) Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft darf im Anwendungsbereich der fahrleistungsabhängigen Maut folgende Daten verarbeiten:

1. Daten über Geräte zur elektronischen Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut;

2. Daten über Fahrzeuge, deren Verwendung auf Bundesstraßen der fahrleistungsabhängigen Maut unterliegt;

3. Kontakt-, Kommunikations-, Zahlungs-, Transaktions- und Verrechnungsdaten;

4. Daten im Zusammenhang mit interoperablen Mautsystemen;

5. Daten über Fälle der Mautprellerei (einschließlich Verdachtsfälle);

6. Daten, die gemäß § 19a Abs. 3 gespeichert werden;

7. Daten, die gemäß §§ 30 und 30a Abs. 2 erlangt werden.

(3) Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft darf im Anwendungsbereich der zeitabhängigen Maut sowie der Streckenmaut (§ 32 Abs. 1) folgende Daten verarbeiten:

1. Daten über Fahrzeuge, die über eine digitale Vignette oder über eine digitale Streckenmautberechtigung verfügen;

2. Kontakt-, Kommunikations-, Zahlungs- und Verrechnungsdaten;

3. Transaktionsdaten bei der Streckenmaut;

4. Daten über Fälle der Mautprellerei (einschließlich Verdachtsfälle);

5. Daten, die gemäß § 19a Abs. 3 gespeichert werden;

6. Daten, die gemäß §§ 30 und 30a Abs. 2 erlangt werden.

(4) Spätestens drei Jahre nach Zahlung der Ersatzmaut oder nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens sind Zulassungsdaten, die auf Grund von automationsunterstützten Abrufen im Wege der Nationalen Kontaktstelle gemäß § 30a Abs. 2 erlangt wurden, in nicht rückführbarer Weise zu löschen. Dies gilt nicht, solange gerichtliche Verfahren über Maut, Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafen oder Verfahren zur Vollstreckung der Verwaltungsstrafe anhängig sind.