BStMG · Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
§ 2 BStMGArten der Mauteinhebung
1. Teil Mautpflicht auf Bundesstraßen
Die Maut ist entweder für zurückgelegte Fahrstrecken (fahrleistungsabhängige Maut) oder für bestimmte Zeiträume (zeitabhängige Maut) zu entrichten.