BStMG · Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
§ 3 BStMGMautgläubiger
1. Teil Mautpflicht auf Bundesstraßen
Mautgläubiger ist der Bund oder, soweit ihr von diesem das Recht der Fruchtnießung eingeräumt wurde, die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft.