BStMG · Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
§ 4 BStMGMautschuldner
1. Teil Mautpflicht auf Bundesstraßen
Mautschuldner sind der Kraftfahrzeuglenker und der Zulassungsbesitzer. Mehrere Mautschuldner haften zur ungeteilten Hand.
BStMG · Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
1. Teil Mautpflicht auf Bundesstraßen
Mautschuldner sind der Kraftfahrzeuglenker und der Zulassungsbesitzer. Mehrere Mautschuldner haften zur ungeteilten Hand.