§ 141b UGLeistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2019 bis 2021
6a. Abschnitt Zukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung
Der Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten (§ 12 Abs. 2) beträgt für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 11 004 600 000 €.