Beförderung von Personen im grenzübersch · Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine) § 11 Beförderung von Personen im grenzüberschIn-Kraft-Treten Artikel 11 In KraftAmtlicher Text Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Zitiert von Beförderung von Personen im grenzübersch § 0Beförderung von Personen im grenzübersch § 0 ← Vorherige · § 10 Inhalt § 12 · Nächste →