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Durchführung der Alpenkonvention von 199 · Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Tourismus“ (P1)

§ 17 Durchführung der Alpenkonvention von 199Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten

Artikel 17

In KraftAmtlicher Text

Den Vertragsparteien wird empfohlen, auf der geeigneten territorialen Ebene angemessene Lösungen zu untersuchen, um eine ausgewogene Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten zu gewährleisten.