§ 8 Durchführung der Alpenkonvention von 199Lenkung der Besucherströme
Artikel 8
Die Vertragsparteien fördern insbesondere in Schutzgebieten die Lenkung der Besucherströme, indem sie die Verteilung und Aufnahme der Besucher in einer Weise organisieren, die den Fortbestand dieser Gebiete sichert.