Kulturelle Zusammenarbeit (China) · Kulturelle Zusammenarbeit (China)
§ 6 Kulturelle Zusammenarbeit (China)
Artikel 6
Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Ausstellungssektor und ermutigen den Personenaustausch beider Länder auf dem Gebiet der bildenden Kunst.