Kulturelle Zusammenarbeit (China) · Kulturelle Zusammenarbeit (China)
§ 7 Kulturelle Zusammenarbeit (China)
Artikel 7
Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit zwischen den Denkmalschutzeinrichtungen, Museen, Bibliotheken und Archiven beider Länder und ermutigen den direkten Austausch von entsprechenden Fachleuten.