MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 14b MAG 2002
3a. Abschnitt Milizmedaille
Die Verleihung der Milizmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung .
MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
3a. Abschnitt Milizmedaille
Die Verleihung der Milizmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung .