MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 14c MAG 2002
3a. Abschnitt Milizmedaille
Auf die Milizmedaille ist § 14 Abs. 1 und 3 über den Ausschluss der Verleihung und deren Dauer anzuwenden.
MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
3a. Abschnitt Milizmedaille
Auf die Milizmedaille ist § 14 Abs. 1 und 3 über den Ausschluss der Verleihung und deren Dauer anzuwenden.