MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 6 MAG 2002
2. Abschnitt Militär-Verdienstzeichen
Das Militär-Verdienstzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Den Antrag auf Erstattung eines solchen Vorschlages stellt der Bundesminister für Landesverteidigung .
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2019-12-01