MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 5 MAG 2002
2. Abschnitt Militär-Verdienstzeichen
Das Militär-Verdienstzeichen kann Personen verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet um die militärische Landesverteidigung besonders verdient gemacht haben.