Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002 · Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002
§ 4 Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
(1) Die Anforderungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ sind im Anhang III festgelegt.
(2) Die Gewinnung von Wildlingen der Kategorie „ausgewählt“ ist nur für folgende Baumarten zulässig:
1. Abies alba Mill
2. Acer pseudoplatanus L.
3. Fagus sylvatica L.
4. Fraxinus excelsior L.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2012-01-28