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Grenzüberschreitende Beförderung von Güt · Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Kroatien)

§ 6 Grenzüberschreitende Beförderung von GütAusbau von Eisenbahnverbindungen

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

1. Die Vertragsparteien stimmen überein, dem AGTC, dem TER-Projekt, dem AGC sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuzuwenden.

2. Insbesondere soll dem Ausbau folgender Eisenbahnverbindungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien Bedeutung beigemessen werden:

der Verbindung zwischen den Städten Wien-Graz-Spielfeld/ Straß-Zagreb-Rijeka und Zagreb-Split sowie der Verbindung zwischen den Städten Villach-Rosenbach/Jesenice-Slavonski Brod-Vinkovci-Tovarnik.

3. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung dieser Verkehrsverbindungen zu erreichen.