Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Grenzüberschreitende Beförderung von Güt · Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Kroatien)

§ 7 Grenzüberschreitende Beförderung von GütGenehmigungspflichtige Verkehre

TEIL IV: STRASSENGÜTERVERKEHR Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

1. Die im Anwendungsbereich angeführten Verkehrsarten bedürfen, sofern mit ihnen eine Fahrt auf der Straße verbunden ist, einer Genehmigung des anderen Vertragsstaates, in dem die Fahrt auf der Straße stattfindet.

2. Die Genehmigungen werden im Rahmen einer Kontingentvereinbarung als Einzelgenehmigungen oder auf Zeit gemäß Artikel 12 erteilt, und zwar als

a) Standardgenehmigungen (Universalgenehmigungen),

b) eingeschränkte Genehmigungen (zB: örtlich, nach Güterarten, für bestimmte Fahrzeuge oder nach der Art des Transportes).