Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Personenbeförderung im nichtlinienmäßige · Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Estland)

§ 8 Personenbeförderung im nichtlinienmäßige

Kontingente

In KraftAmtlicher Text

Anzahl der Genehmigungen (Kontingente), Gültigkeit, Zeitpunkt und Intervall der Übergabe werden jeweils für zwölf Monate auf Vorschlag der Gemischten Kommission (Artikel 11) zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbart.