MMHm-AV · Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
§ 39 MMHm-AVPrüfungszeugnis
3. Abschnitt Kommissionelle Prüfung
Über die Beurteilung der kommissionellen Prüfung hat die Prüfungskommission ein Zeugnis auszustellen.
MMHm-AV · Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
3. Abschnitt Kommissionelle Prüfung
Über die Beurteilung der kommissionellen Prüfung hat die Prüfungskommission ein Zeugnis auszustellen.