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Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung

In Kraft73 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeines
  3. § 1 Allgemeine Bestimmungen
  4. § 2 Ausbildungsziele, Qualitätssicherung
  5. § 3 Didaktische Grundsätze
  6. § 4 Fachspezifische und organisatorische Leitung
  7. § 5 Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
  8. § 6 Lehrkräfte
  9. § 7 Lehrtätigkeit
  10. § 8 Fachkräfte
  11. § 9 Räumliche und sachliche Ausstattung
  12. § 10 Modulordnung
  13. § 11 Ausbildungszeit
  14. 2. Abschnitt Einzelprüfungen – Beurteilungen
  15. § 12 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
  16. § 13 Beurteilung der theoretischen Ausbildung
  17. § 14 Dispensprüfung
  18. § 15 Beurteilung der praktischen Ausbildung, Wiederholen
  19. § 16 Wiederholen einer Einzelprüfung
  20. § 17 Nichtantreten zu einer Prüfung
  21. § 18 Ausscheiden aus der Ausbildung
  22. 3. Abschnitt Nostrifikation
  23. § 19 Allgemeines
  24. § 20 Ergänzungsausbildung
  25. § 21 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
  26. § 22 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
  27. 4. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR
  28. § 23 Allgemeines
  29. § 24 Anpassungslehrgang
  30. § 25 Eignungsprüfung
  31. § 26 Wiederholen
  32. § 27 Bestätigung
  33. 1. Abschnitt Theoretische und praktische Ausbildung
  34. § 28 Allgemeines
  35. § 29 Durchführung der theoretischen Ausbildung
  36. § 30 Durchführung der praktischen Ausbildung
  37. 2. Abschnitt Verkürzte Ausbildung – Ausbildungsablauf
  38. § 31 Verkürzte Ausbildung für Masseure
  39. 3. Abschnitt Kommissionelle Prüfung
  40. § 33 Kommissionelle Prüfung zum medizinischen Masseur
  41. § 34 Zulassung zur kommissionellen Prüfung
  42. § 35 Prüfungskommission
  43. § 36 Ablauf der kommissionellen Prüfung
  44. § 37 Prüfungsprotokoll
  45. § 38 Beurteilung der kommissionellen Prüfung
  46. § 39 Prüfungszeugnis
  47. § 40 Nichtantreten zur kommissionellen Prüfung
  48. § 41 Wiederholen der kommissionellen Prüfung
  49. § 42 Prüfungsgebühren
  50. 1. Abschnitt Theoretische Ausbildung
  51. § 43 Allgemeines
  52. § 44 Durchführung der theoretischen Ausbildung
  53. 2. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
  54. § 45 Kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur
  55. § 46 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung
  56. § 47 Abschlussprüfungskommission
  57. § 48 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung
  58. § 49 Abschlussprüfungsprotokoll
  59. § 50 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
  60. § 51 Abschlussprüfungszeugnis
  61. § 52 Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung
  62. § 53 Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
  63. § 54 Prüfungsgebühren
  64. 1. Abschnitt Ausbildung
  65. § 55 Durchführung der Ausbildung
  66. 2. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
  67. § 56 Kommissionelle Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  68. § 57 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  69. § 58 Abschlussprüfungskommission für Lehraufgaben
  70. § 59 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  71. § 60 Abschlussprüfungsprotokoll
  72. § 61 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung für Lehraufgaben
  73. § 62 Zeugnis für Lehraufgaben
  74. § 63 Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
  75. 1. Abschnitt Ausbildungen 1. Abschnitt, Ausbildungen
  76. § 64 Theoretische und praktische Ausbildung
  77. 2. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung 2. Abschnitt, Kommissionelle Abschlussprüfung
  78. § 65 Kommissionelle Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
  79. § 66 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
  80. § 67 Abschlussprüfungskommission für Spezialqualifikationen
  81. § 68 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen, Abschlussprüfungsprotokoll
  82. § 69 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
  83. § 70 Zeugnis für Spezialqualifikationen
  84. § 71 Nichtantreten und Wiederholen, Prüfungsgebühren – kommissionelle Abschlussprüfung
  85. 8. Hauptstück Schlussbestimmungen 8. Hauptstück, Schlussbestimmungen
  86. § 84 In-Kraft-Treten
  87. § 85 Außer-Kraft-Treten