§ 2 Meldepflicht der innergemeinschaftlichen
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.
Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten:
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Rechnungsdatum,
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Name und Anschrift des Verkäufers; sofern der Verkäufer Unternehmer ist, auch dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
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Bestimmungsmitgliedstaat (falls dies nicht möglich, den Mitgliedstaat, in dem der Käufer Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat),
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Name und Anschrift des Käufers,
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Entgelt für das gelieferte Fahrzeug samt Zubehör,
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Art des Fahrzeuges (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug),
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Beschreibung des Fahrzeuges (Marke und Modell),
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Datum der ersten Inbetriebnahme, sofern diese vor der Rechnungslegung liegt,
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Kilometerstand (Landfahrzeuge), Anzahl der Betriebsstunden (Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge),
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Fahrgestellnummer oder Kraftfahrzeug-Kennzeichen (Landfahrzeuge) bzw. Zellennummer (Luftfahrzeuge).