§ 4 Meldepflicht der innergemeinschaftlichen
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.
Die Meldung gemäß § 3 ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.
Die Meldung gemäß § 3 ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen.