Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Für · Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein

§ 3 Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum FürFälligkeit des besonderen Erstattungsbetrages

In KraftAmtlicher Text

Der besondere Erstattungsbetrag ist binnen sechs Monaten nach Unterrichtung des Bundesministers für Justiz durch die zuständige liechtensteinische Behörde darüber, dass eine Zurückziehung des Antrages nach § 2 Abs. 2 nicht mehr möglich ist, an die zuständige liechtensteinische Vorsorgeeinrichtung zu leisten.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-01-01