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Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Für · Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein

§ 4 Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum FürWirkung der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages

In KraftAmtlicher Text

Mit der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages erlöschen alle Ansprüche und Berechtigungen aus der Pensionsversicherung, die aus Zeiten erhoben werden können, für die der Erstattungsbetrag geleistet worden ist. Insbesondere erlischt der Anspruch auf Leistung eines Überweisungsbetrages nach § 311 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955 , oder nach vergleichbaren Regelungen.