ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
§ 31 ImmoInvFGAnlaufzeit
Die Fondsbestimmungen müssen den Zeitraum bestimmen, der für die Erreichung der Mindestanzahl gemäß § 30 zur Verfügung steht.
ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
Die Fondsbestimmungen müssen den Zeitraum bestimmen, der für die Erreichung der Mindestanzahl gemäß § 30 zur Verfügung steht.