Übereinkommen über die biologische Vielf · Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Protokoll
§ 36 Übereinkommen über die biologische VielfUNTERZEICHNUNG
Artikel 36
Dieses Protokoll liegt für Staaten sowie für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration vom 15. bis 26. Mai 2000 im Büro der Vereinten Nationen in Nairobi und vom 5. Juni 2000 bis 4. Juni 2001 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.