Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übereinkommen über die biologische Vielf · Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Protokoll

§ 36 Übereinkommen über die biologische VielfUNTERZEICHNUNG

Artikel 36

In KraftAmtlicher Text

Dieses Protokoll liegt für Staaten sowie für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration vom 15. bis 26. Mai 2000 im Büro der Vereinten Nationen in Nairobi und vom 5. Juni 2000 bis 4. Juni 2001 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.