San-AV · Sanitäter-Ausbildungsverordnung
§ 84 San-AVTheoretische Ausbildung – Beatmung und Intubation
6. Abschnitt Ausbildung in der besonderen Notfallkompetenz – Beatmung und Intubation
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung sind die Lehrinhalte gemäß der Anlage 8 zu vermitteln.