SeilbG 2003 · Seilbahngesetz 2003
§ 32 SeilbG 2003
Abschnitt 4 Verfahren
Mit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung sind der Behörde Bauentwürfe in vierfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Behörde kann dem Antragsteller die Vorlage weiterer Gleichstücke des Bauentwurfes oder einzelner Beilagen auftragen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-12-01