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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemä · Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988

§ 7 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemä

In KraftAmtlicher Text

Werden beantragte Prämienerstattungen durch das Finanzamt für Großbetriebe gekürzt, hat eine Rückmeldung des Finanzamtes an den Rechtsträger zu erfolgen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-01-01