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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemä · Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988

§ 8 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemä

In KraftAmtlicher Text

Wird eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei einem Rechtsträger beantragt, hat der Abgabepflichtige eine neue Abgabenerklärung beim Rechtsträger abzugeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf die Höhe der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage oder auf eine Indexanpassung.