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Kostenrechnungsverordnung für landesfond · Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten

§ 10 Kostenrechnungsverordnung für landesfondKostenstellenkatalog

In KraftAmtlicher Text

Der Kostenstellenkatalog [Anhang C des Handbuches (§ 37)] ist das Verzeichnis aller in Krankenanstalten vorgesehenen Kostenstellen. Jede Kostenstelle des Kostenstellenkataloges ist bundeseinheitlich mit einem Funktionscode klassifiziert.