ME-V · Mindestertragsverordnung
§ 3 ME-VBerechnung des SOLL-Wertes
Der SOLL-Wert ( SOLL ) wird jeweils zum Bilanzstichtag aus der durchschnittlichen monatlichen Rendite österreichischer Bundesanleihen am Sekundärmarkt („Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen“; kurz UDRB) oder eines an ihre Stelle tretenden Index der letzten 60 Monate ermittelt:
Hier bezeichnet UDRB i die monatliche UDRB oder einen an ihre Stelle tretenden Index des Monats i .
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-05-25