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ME-V · Mindestertragsverordnung

§ 3 ME-VBerechnung des SOLL-Wertes

In KraftAmtlicher Text

Der SOLL-Wert ( SOLL ) wird jeweils zum Bilanzstichtag aus der durchschnittlichen monatlichen Rendite österreichischer Bundesanleihen am Sekundärmarkt („Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen“; kurz UDRB) oder eines an ihre Stelle tretenden Index der letzten 60 Monate ermittelt:

Hier bezeichnet UDRB i die monatliche UDRB oder einen an ihre Stelle tretenden Index des Monats i .

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-05-25