Ozon-MKV · Ozonmesskonzeptverordnung
§ 17 Ozon-MKV
4. Abschnitt Ausstattung der Messstellen und Messnetzzentralen
Zur Sicherung des Austausches der Ozonmessdaten ist jede Messnetzzentrale mit geeigneten Einrichtungen zur Datenübertragung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung auszustatten.