BVQA-V · Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung
§ 2 BVQA-VBetriebliches Vorsorgekassengeschäft
Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 7).
Die Quartalsausweise für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft haben je Veranlagungsgemeinschaft gemäß § 30 BMSVG zu enthalten:
1. Angaben zu aggregierten Meldekonzepten gemäß der Anlage 1 ,
2. Angaben zu Einzelwertpapieren gemäß der Anlage 2 und
3. Angaben zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 oder Alternativen Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5a BMSVG gemäß der Anlage 3 .
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-01-01
Verweist auf
- BVQA-V Art. 30
- BVQA-V § 5