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Beseitigung der Doppelbesteuerung und Ve · Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)

§ 0 Beseitigung der Doppelbesteuerung und Ve

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

StF: BGBl. III Nr. 88/2004 (NR: GP XXII RV 352 AB 435 S. 56. BR: AB 7022 S. 707. )

BGBl. III Nr. 211/2022 (NR: GP XXVII RV 1030 AB 1148 S. 131. BR: AB 10778 S. 934. )

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate,

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,

in der Absicht, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,

haben Folgendes vereinbart:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juni 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. September 2004 in Kraft.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-03-01