§ 1 Beseitigung der Doppelbesteuerung und Ve
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-03-01
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.