ÜKVO · Überwachungskostenverordnung
§ 10 ÜKVOPUK- Code
2. Abschnitt Tarife
Ist auch auf Mitwirkungsleistungen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem In-Kraft-Treten erbracht hat, soweit die Überwachung nach diesem Zeitpunkt endet (vgl. § 13 Abs. 1).
Die Kosten für die Bekanntgabe des PUK- Codes betragen
für die Ermittlung und Weiterleitung
Euro 32,00