Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

ÜKVO · Überwachungskostenverordnung

§ 9 ÜKVOÜberwachung von Nachrichten

2. Abschnitt Tarife

In KraftAmtlicher Text

Zum Bezugszeitraum vgl. § 13 Abs. 3.

Die Kosten für die Überwachung von Nachrichten betragen

1. für die Einrichtung und Herstellung der Überwachungsverbindung

Euro 128,00

2. für das Aufrechterhalten der Verbindung, die Kontrolle und Auswertung der Daten pro überwachten Tag

Euro 25,00

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2009-09-01