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Einrichtung einer Expertengruppe Tierseu · Einrichtung einer Expertengruppe Tierseuchenbekämpfung

§ 2 Einrichtung einer Expertengruppe TierseuWirkungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Der Wirkungsbereich der Expertengruppe zur Unterstützung des Bundesministers umfasst:

1. die Erstellung und Evaluierung der Arbeitsanleitung für Amtstierärzte/-ärztinnen zur Bekämpfung von Tierseuchen;

2. die Erstellung von Probenahmeplänen zu Diagnose-Handbüchern zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen (insbesonders Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche);

3. die Festlegung der Eckpunkte zur Erstellung der Krisenpläne der Landeshauptmänner für Tierseuchen nach Z 2;

4. die Mitarbeit an und Überwachung von Tierseuchen-Übungen insbesondere Simulations- und Echtzeit-Übungen;

5. im Falle eines Seuchenausbruches die Entsendung einer „task-force“-Gruppe zur Beratung des nationalen und der lokalen Krisenzentren.