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Übereinkommen über die Errichtung des Jo · Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute

§ 11 Übereinkommen über die Errichtung des Jo

Änderungen

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen kann nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden. Die Mitteilung dieser Zustimmung erfolgt in schriftlicher Form an den Depositär. Jede Änderung tritt mit dem Datum des Erhalts der Mitteilung aller Vertragsparteien durch den Depositär oder jenem anderen Datum, auf das sich die Vertragsparteien einigen, in Kraft.