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TSchG · Tierschutzgesetz

§ 2 TSchGFörderung des Tierschutzes

1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.