Protokoll über die Privilegien und Immun · Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde § 4 Protokoll über die Privilegien und Immun Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Behörde In KraftAmtlicher Text Die Räumlichkeiten der Behörde sind unverletzlich. ← Vorherige · § 3 Inhalt § 5 · Nächste →