§ 25 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 25 – Vereinbarungen über Haftungshöchstbeträge
Kapitel III Kapitel römisch drei Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadenersatzes
Ein Luftfrachtführer kann sich im Beförderungsvertrag höheren als die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Haftungshöchstbeträgen unterwerfen oder auf Haftungshöchstbeträge verzichten.