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Übereinkommen zur Vereinheitlichung best · Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

§ 26 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 26 – Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Kapitel III Kapitel römisch drei Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadenersatzes

In KraftAmtlicher Text

Jede Bestimmung des Beförderungsvertrags, durch welche die Haftung des Luftfrachtführers ausgeschlossen oder der in diesem Übereinkommen festgesetzte Haftungshöchstbetrag herabgesetzt werden soll, ist nichtig; ihre Nichtigkeit hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrags zur Folge; dieser unterliegt gleichwohl diesem Übereinkommen.