§ 26 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 26 – Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Kapitel III Kapitel römisch drei Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadenersatzes
Jede Bestimmung des Beförderungsvertrags, durch welche die Haftung des Luftfrachtführers ausgeschlossen oder der in diesem Übereinkommen festgesetzte Haftungshöchstbetrag herabgesetzt werden soll, ist nichtig; ihre Nichtigkeit hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrags zur Folge; dieser unterliegt gleichwohl diesem Übereinkommen.