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Übereinkommen zur Vereinheitlichung best · Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

§ 27 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 27 – Vertragsfreiheit

Kapitel III Kapitel römisch drei Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadenersatzes

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen hindert den Luftfrachtführer nicht daran, den Abschluss eines Beförderungsvertrags zu verweigern, auf Einwendungen, die ihm nach dem Übereinkommen zur Verfügung stehen, zu verzichten oder Vertragsbedingungen festzulegen, die nicht im Widerspruch zu diesem Übereinkommen stehen.