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Abkommen über den Straßenverkehr - Proto · Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen

§ 39 Abkommen über den Straßenverkehr - Proto

Artikel 39

In KraftAmtlicher Text

1. Das Zeichen [Signal] „HEILSTÄTTE [HOSPITAL, SPITAL]” zeigt dem Fahrzeugführer an, daß er die in der Nähe von Krankenanstalten notwendigen Maßnahmen treffen, namentlich jeden unnötigen Lärm vermeiden muß.

2. Die Tafel enthält unter dem Symbol H das Wort „HEILSTÄTTE [HOSPITAL, SPITAL]” wie in Abbildung III, A. 2.

3. Der Grund der Tafel ist blau, die Aufschrift weiß.

4. Das Zeichen [Signal] muß rechtwinklig zur Straße angebracht sein.