Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem · Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik (Ukraine)

§ 3 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Formen der Zusammenarbeit, die in Artikel 1 dieses Abkommens vorgesehen ist, können unter anderen Folgende sein:

1. Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Fachleuten im Rahmen bilateraler, von den Vertragsparteien genehmigter Projekte zur Durchführung der gemeinsamen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit

2. Gemeinsame wissenschaftliche Seminare, Konferenzen und Ausstellungen

3. Austausch von wissenschaftlichen und technischen Informationen

4. Forschungskooperationen, die in bestehende und zukünftige europäische und internationale Projekte eingebunden werden können