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PAG · Patentamtsgebührengesetz

§ 23 PAGWiderspruchsgebühr

9. Abschnitt Nationale Markenanmeldungen und Marken

In KraftAmtlicher Text

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .

Für den Widerspruch gegen die Markenregistrierung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-07-01