PAG · Patentamtsgebührengesetz
§ 25a PAGGebühr bei Teilung der internationalen Registrierung
10. Abschnitt Internationale Marken
Für den Antrag auf Teilung einer internationalen Registrierung (§ 70a Markenschutzgesetz) ist neben der direkt an das Internationale Büro zu zahlenden Gebühr eine Antragsgebühr von 100 Euro zu zahlen.
Verweist auf
- PAG Art. 70a